Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit unsere Website barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die gesetzlichen Regeln – insbesondere die des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Diese Erklärung bezieht sich auf diese Website:
https://neu-olvenstedt.de
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Internationaler Bund (IB) Magdeburg
Regionalleitung Sachsen-Anhalt Nord
Brenneckestr. 95
Sachsen-Anhalt Nord
39118 Magdeburg
Feedback und Kontakt
Dein Feedback hilft uns, diese Website weiter zu verbessern. Wenn Du auf Barrieren stößt oder Anregungen hast, kannst Du uns jederzeit per E-Mail oder Kontaktformular kontaktieren. Bitte beschreibe das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können.
Wir schätzen Rückmeldungen unserer Nutzer*innen besonders dann, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert. Solltest Du Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen dieser Website haben oder eine Barriere entdecken, freuen wir uns über Deinen Hinweis.
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail: Stefan.Koeder@ib.de
Wenn Du uns kontaktierst, nenne bitte möglichst genau:
- die betroffene Seite oder Funktion,
- was passiert ist,
- welche Hilfstechnologie Du ggf. verwendest.
Wir bemühen uns dann so schnell wie möglich, das Problem zu beheben.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Diese Website dient zur Information. Nutzer*innen können sich informieren, Inhalte suchen, Beschreibungen lesen und mit uns Kontakt aufnehmen. Wir bemühen uns, diese Website für alle einfach nutzbar zu machen.
Bedienungsbeschreibung
Die Hauptnavigation befindet sich oben auf jeder Seite. Dort kannst Du Informationen über die Stadtteil-Arbeit, Projekte und aktuelle Beiträge zu Veranstaltungen finden. Über ein Such-Feld kannst Du nach bestimmten Beiträgen suchen. Die Beiträge sind zeitlich sortiert, neueste Beiträge kommen zuerst. Beitragsseiten enthalten in der Regel einen Titel, ein Bild und eine Beschreibung.
Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen
Eine der wichtigsten Anforderungen ist, dass die Navigation innerhalb der Website vollständig per Tastatur (z. B. mit TAB) bedienbar ist. Daher ist es unser Ziel, dass sämtliche Bereiche der Website per Tastatur erreichbar sind. Sollte Dir ein Bereich auffallen, der nicht erreichbar ist, kontaktiere uns gern.
Nachfolgend sind Anforderungen gelistet, die wir versuchen zu erreichen.
Anforderungen
Wahrnehmbar
- Die Website ist absichtlich einfach und übersichtlich strukturiert. Es gibt keine visuellen (animierten) Effekte, die vom Inhalt ablenken.
- Der Inhalt wird in einer Reihenfolge präsentiert, die der logischen und semantischen Struktur entspricht und es assistiven Technologien ermöglicht, ihn korrekt zu interpretieren.
- Der Inhalt ist anpassbar, so dass Nutzer die Textgröße individuell einstellen können, ohne dass die Benutzeroberfläche an Funktionalität verliert.
- Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.
- Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative (z. B. Alternativtexte bei Bildern).
- Die visuelle Darstellung von Text und Textbildern hat ein ausreichend hohes Kontrastverhältnis zum Text-Hintergrund.
- Es besteht keine Beeinträchtigung für Menschen mit Farbsinnstörungen bei der Betrachtung der Website.
Bedienbar
- Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
- Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen.
- Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle oder körperliche Reaktionen auslösen könnten.
- Die einzelnen Webseiten haben eindeutige Überschriften, die ihr Thema oder ihren Zweck beschreiben.
- Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
- Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, umfasst der von assistiven Technologien gelesene Name den visuell dargestellten Text.
- Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion zu gewährleisten.
Verständlich
- Es wird darauf geachtet, dass Textinhalte lesbar, klar und verständlich sind.
- Die Standard-Sprache jeder Webseite und ihrer Abschnitte kann programmatisch bestimmt werden.
- Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die verwirren könnten.
- Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind auf den einzelnen Webseiten konsistent positioniert.
- Wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche sind einheitlich gestaltet, um ihre Erkennung zu erleichtern.
Robust
- Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können.
Stand der Vereinbarung mit den zuvor gelisteten Anforderungen
Die Anforderungen sind noch nicht vollständig umgesetzt:
- Die Website enthält noch Bilder ohne Textalternativen.
- Zum Teil ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund noch nicht ausreichend groß.
- Die Website wurde noch nicht vollständig mit einer Vorlese-Anwendung getestet.
Beschwerdemöglichkeit
Solltest Du das Gefühl haben, dass Dein Anliegen zur Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde, kannst Du eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen einreichen. Wir hoffen jedoch, mögliche Probleme gemeinsam mit Dir im Vorfeld klären zu können.
Bei der Schlichtungsstelle kannst Du einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Weitere Informationen findest Du online hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 07.12.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 07.12.2025